Der fortschreitende Verlust biologischer Vielfalt zählt zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Trotz vielfältiger Forschungsbemühungen bestehen weiterhin erhebliche Wissenslücken, die eine belastbare Bewertung von Biodiversitätsveränderungen erschweren.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Förderziel
Viele Arten, ihre genetische Vielfalt innerhalb von Populationen sowie ihre funktionellen Rollen in Ökosystemen sind bislang kaum erforscht, nicht beschrieben oder nur unzureichend verstanden. Diese Wissenslücken über Biodiversität und ihre Funktionen haben weitreichende ökologische wie ökonomische Folgen, etwa für Ernährungssicherheit, Klimaschutz, Rohstoffversorgung, nachhaltige Landnutzung und die Prävention von Gesundheitsrisiken und Naturgefahren.
Vor diesem Hintergrund sind belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zur bislang „verborgenen“ biologischen Vielfalt in Deutschland unverzichtbar, um evidenzbasierte Entscheidungen für Nachhaltigkeit und Wohlstand zu ermöglichen. Der Zeit- und Handlungsdruck dabei ist hoch: Nach aktuellen internationalen Bestandsaufnahmen sind weltweit etwa eine Million Arten vom Aussterben bedroht. Zugleich schreitet der Verlust biologischer Vielfalt deutlich schneller voran, als Arten wissenschaftlich beschrieben und erfasst werden können. Aus dieser Diskrepanz zwischen Verlust- und Erfassungsgeschwindigkeit resultiert, dass viele Aspekte biologischer Vielfalt unerforscht bleiben und ohne vertiefte Kenntnis ihrer Eigenschaften und Bedeutung verloren gehen können.
Neue Technologien wie Fernerkundung, auf Künstlicher Intelligenz (KI) beruhende Analyseverfahren, Hochdurchsatz-Sequenzierung oder Robotik eröffnen heute vielfältige Möglichkeiten, die Wissenslücken über Arten, Gene und ökologische Funktionen systematisch zu schließen. Gleichzeitig kann Umweltforschung selbst Impulse für technologische Innovationen setzen, zum Beispiel durch hohe Anforderungen an Datenqualität, Systemintegration oder automatisierte Erkennungsverfahren. Die Auseinandersetzung mit biologischer Vielfalt wirkt so nicht nur problemlösend, sondern entfaltet auch Innovationspotenzial in technologiegetriebenen Anwendungsfeldern.
Die genannten technologischen Entwicklungen verdeutlichen zugleich, dass bestehende Wissenslücken über klassische taxonomische Fragestellungen hinausgehen. Insbesondere der Verlust genetischer und funktioneller Vielfalt ist bislang nur unzureichend verstanden, obwohl diese Ebenen maßgeblich für die Anpassungsfähigkeit von Arten und die Stabilität ökologischer Systeme sind. Ohne vertiefte Kenntnisse dieser Dimensionen bleiben Schutz- und Managementmaßnahmen zwangsläufig begrenzt in ihrer Wirksamkeit.
Zudem ist festzustellen, dass sich Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt häufig auf sogenannte „Flaggschiffarten“ (englisch flagship species) konzentrieren, die aufgrund ihrer öffentlichen Wahrnehmung zur Mobilisierung gesellschaftlicher Unterstützung herangezogen werden. Andere taxonomische Gruppen, die für das Funktionieren von Ökosystemen von hoher Bedeutung sein können, sind dagegen deutlich weniger erforscht. Vor diesem Hintergrund soll das öffentliche Interesse an bislang wenig beachteten Komponenten der Biodiversität gestärkt sowie deren ökologische und gesellschaftliche Relevanz systematisch erfasst und dargestellt werden. Zielgruppengerechte Wissenschaftskommunikation muss dazu beitragen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse so aufbereitet, eingeordnet und vermittelt werden, dass sie Verständnis für ökologische Zusammenhänge fördern, eine breitere gesellschaftliche Wertschätzung ermöglichen und die Bereitschaft zum langfristigen Schutz biologischer Vielfalt stärken.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, gezielt Wissenslücken zur biologischen Vielfalt in Deutschland zu schließen und ein vertieftes, nachvollziehbares Verständnis ihrer ökologischen Funktionen zu ermöglichen. Sie zielt zudem auf die anwendungsorientierte Nutzung und Weiterentwicklung moderner Schlüsseltechnologien im Kontext der Biodiversitätsforschung. Die Förderung soll die Entwicklung belastbarer, integrierter Datengrundlagen ermöglichen, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität unterstützen und zur Umsetzung nationaler und internationaler Biodiversitätsziele beitragen.
Ein weiteres Förderziel ist der Aufbau langfristig nutzbarer, qualitätsgesicherter Referenz- und Basisdaten, die räumliche und zeitliche Vergleiche ermöglichen und als Grundlage für Monitoring, Wirkungsanalysen sowie die Bewertung von Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen dienen. Die geförderten Vorhaben sollen die Zusammenführung von Daten über verschiedene Organismengruppen hinweg voranbringen, deren ökologische Funktionen sichtbar machen und die wissenschaftliche Fundierung für Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltige Landnutzung bereitstellen.
Durch die Verknüpfung innovativer Technologien mit taxonomischer Expertise und naturkundlichen Sammlungen sowie durch die Einbindung von Citizen-Science-Ansätzen soll der wissenschaftliche Kenntnisstand umfassend erweitert werden. Darüber hinaus unterstützt die Maßnahme nachhaltige Wertschöpfung aus der Nutzung genetischer Vielfalt sowie ökosystemorientierter Technologien.
Die Förderrichtlinie ist eng mit den aktuellen umwelt- und forschungspolitischen Strategien Deutschlands und der Europäischen Union verknüpft. Sie unterstützt die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 und trägt zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 bei. Zugleich leistet sie einen Beitrag zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere hinsichtlich des Kunming Montreal Global Biodiversity Framework.
BiodivDetect leistet Beiträge zur Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) und ist in die BMFTR-Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) eingebettet. Die Maßnahme greift das FONA-Ziel auf, wissenschaftliche Erkenntnisse für den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, nachhaltige Wertschöpfung und gesellschaftlichen Wandel nutzbar zu machen. Sie stärkt damit insbesondere das Forschungs- und Technologiefeld „Lebensräume und Ressourcen“. Die Förderrichtlinie schließt zudem an die Hightech Agenda Deutschland mit ihren technologie- und innovationspolitischen Zielsetzungen an, indem sie den Einsatz und die Weiterentwicklung moderner Schlüsseltechnologien zur Erfassung und Bewertung biologischer Vielfalt mit gesellschaftlich relevanten Anwendungsfeldern verknüpft.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/09/2026-09-01-bekanntmachung-biodivdetect.html
Quelle: https://www.fona.de/de/bekanntmachung-zum-thema-biodivdetect

