Kategorie: Bekanntmachung

  • IPCEI Artificial Intelligence

    IPCEI Artificial Intelligence

    Industrielle KI für ein wettbewerbsfähiges Europa

    Seit Anfang 2025 bereiten mehrere europäische Mitgliedstaaten, koordiniert durch das Bundeswirtschaftsministerium, ein gemeinsames Projekt für industriespezifische Künstliche Intelligenz (KI) vor. Ziel ist es, ein leistungsfähiges KI-Ökosystem in Europa zu schaffen, das insbesondere auf KI-Bedarfe der Industrie zugeschnitten und einfach zu nutzen ist. Das geeignete Instrument für ein solches anwendungsnahes Gemeinschaftsprojekt ist ein IPCEI, ein „Important Project of Common European Interest“.

    Förderrichtlinie im Rahmen des IPCEI-AI (27.07.2026): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/J79zqVRaq1aBiEYg3fy/content/J79zqVRaq1aBiEYg3fy/BAnz AT 27.07.2026 B1.pdf

    Kontaktieren Sie uns!

    8ra@bmwe.bund.de

    Worum geht es?

    Der Einsatz von KI wird zu einem Paradigmenwechsel in fast jedem Sektor der Industrie führen. Autonome Produktion, KI-gesteuerte Logistik, KI-getriebene Robotik, KI-gestütztes Design oder das Industrial Metaverse sind ohne leistungsfähige KI nicht möglich. Hierfür sind jedoch hochspezialisierte KI-Modelle erforderlich, die weit über die allgemeinen großen Sprachmodelle (Large Language Models; LLMs) hinausgehen. Die Industrie in Europa und insbesondere in Deutschland verfügt über gewaltige Datenmengen, die zum Trainieren geeigneter KI-Modelle genutzt werden können. Europa hat das Potenzial, eine globale Führungsrolle einzunehmen, wenn es gelingt, industrielle und hochspezialisierte KI-Modell der nächsten Generation nicht nur zu entwickeln, sondern auch produktiv und erfolgreich in den Einsatz zu bringen.

    Das IPCEI Künstliche Intelligenz (kurz: IPCEI-AI) verfolgt dabei einen systemischen und ganzheitlichen Ansatz über den gesamten Lebenszyklus von KI-Modellen hinweg. Dabei werden die Datenbereitstellung, gemeinsame KI-Basismodelle, hochspezialisierte sektorspezifische KI-Modelle, der Betrieb von KI, sowie der offene Zugang und fortschrittliche KI-Anwendungen miteinander betrachtet

    Was wollen wir erreichen?

    Die Entwicklung eines leistungsfähigen KI-Ökosystems der nächsten Generation für Europa erfordert das Zusammenführen von Know-how und die Investitionen vieler Akteure. Ziele des hochgradig integrierten Projektes sind:

    • Schaffung eines souveränen KI-Kontinuums der nächsten Generation mit grundlegenden Komponenten für das KI-Training und den KI-Einsatz, offene und wettbewerbsfähige KI-Grundlagenmodelle, innovative Techniken für Inferenz und Feinabstimmung, sektorspezifische KI-Angebote und energieeffizienter Nutzung von KI.
    • Der standardisierte Zugang und die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen und hoch strukturierten industriellen Daten im Rahmen der europäischen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften.
    • Entwicklung und Einführung von Prinzipien wie KI-as-a-Service (AIaaS) zu fördern, die auf die Bedürfnisse von KI-Entwicklerinnen und KI-Entwicklern sowie KI-Anwenderinnen und Anwendern zugeschnitten sind und den breiten Einsatz von KI-Modellen für spezifische Anwendungsfälle in verschiedenen Sektoren (Energie, Telekommunikation, Verteidigung, Finanzen, Luft- und Raumfahrt usw.) ermöglichen.
    • Entwicklung von Open-Source-Lösungen, die in einer offenen Umgebung für Entwickler und Endnutzer gesammelt werden könnten.
    • Breite Integration von KI-Modellen in sektorspezifische Systeme und Anwendungen, die auf wirtschaftliche Anwendungsfälle in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ausgerichtet sind.

    Wo stehen wir?

    Das IPCEI-AI ist Teil des „​AI Continent Action Plan“ der Europäische Kommission, der das Ziel verfolgt, die EU zu einem globalen Technologieführer im Bereich KI zu machen. Im Action Plan vom 9. April 2025 benennt die Europäische Kommission fünf Hauptaufgabenbereiche, in denen besondere Anstrengungen notwendig sind: Computing-Infrastruktur, hochqualitative Daten, KI-Algorithmen, KI-Talentförderung und KI-Regulierung. Die Kommission betont, dass sie die Mitgliedstaaten frühzeitig bei der Ausgestaltung des IPCEI-AI unterstützen wird.

    Aktuell beteiligen sich insgesamt 16 Mitgliedstaaten konstruktiv an der inhaltlichen Ausgestaltung des IPCEI-AI. Ausgehend von Interessenbekundungsverfahren auf nationaler Ebene haben diese Mitgliedstaaten ca. 150 Projekte vorausgewählt. Das europäische Matchmaking begann am 10. März 2026 mit einem zentralen Matchmaking-Event in Berlin.  Nun sollen die erfolgsversprechenden Projektideen zu einem integrierten Gesamtprojekt auf europäischer Ebene weiterentwickelt, das von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss.

    Weiterhin ist es geplant, das IPCEI-AI im Rahmen der ​8ra Dachinitiative mit dem 2023 genehmigten IPCEI zu Cloudtechnologien und einem ebenfalls in Planung befindlichen IPCEI zu Edge Knoten Infrastruktur (IPCEI-ECI) in einem ganzheitlichen Ansatz zu verbinden.

    Im Rahmen der 8. Friends of Industry Konferenz am 3. November 2025 in Berlin haben die Wirtschaftsminister aus 17 Mitgliedstaaten die Berlin Declaration unterzeichnet. Diese sieht als eine Schlüsselmaßnahme die schnelle und mutige Umsetzung des IPCEI-AI vor, um die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.

    Das IPCEI-AI ist zudem eine Flaggschiff-Maßnahme der „Hightech Agenda Deutschland“ der Bundesregierung.

    Quelle: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/ipcei-ai.html

  • Bekanntmachung DIGITAL Europe: Dual-Use-Cybersicherheit

    Bekanntmachung DIGITAL Europe: Dual-Use-Cybersicherheit

    Dual-Use Technologies

    Der EU-Aufruf fördert Cybersicherheitstechnologien mit ziviler und militärischer Verwendung. Dazu zählen unter anderem quantensichere Kryptografie, Zero-Trust-Architekturen, KI-gestützte Angriffserkennung, Cyber Ranges, sichere Datenräume und automatisierte Security-Lösungen.

    • Topic ID: DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11-DUALUSE
    • Förderprogramm: DIGITALES Europa
    • Destination: CYBER
    • Call: 2027 DEPLOY-CYBER-11
    • Bewerbungszeitraum: 01.09.2026, 12.00 Uhr – 14.01.2027, 12.00 Uhr
    • Budget: 10 Mio. €
    • Förderinstrument: DIGITAL Simple Grant
    • Förderquote: 50%

    Das Förderthema ‚Dual-Use Technologies soll die Kooperation zwischen zivilem und militärischem Sektor bei der Erforschung und Entwicklung neuer Cybersicherheitstechnologien unterstützen.

    Quelle: https://www.nkcs.bund.de/de/foerderprogramme/DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11-DUALUSE

  • Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung zum Thema „BiodivDetect – Technologien und Methoden zur Erfassung und Bewertung unerforschter Aspekte der Biodiversität in Deutschland“

    Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung zum Thema „BiodivDetect – Technologien und Methoden zur Erfassung und Bewertung unerforschter Aspekte der Biodiversität in Deutschland“

    Der fortschreitende Verlust biologischer Vielfalt zählt zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Trotz vielfältiger Forschungsbemühungen bestehen weiterhin erhebliche Wissenslücken, die eine belastbare Bewertung von Biodiversitätsveränderungen erschweren.

    1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

    1.1 Förderziel

    Viele Arten, ihre genetische Vielfalt innerhalb von Populationen sowie ihre funktionellen Rollen in Ökosystemen sind bislang kaum erforscht, nicht beschrieben oder nur unzureichend verstanden. Diese Wissenslücken über Biodiversität und ihre Funktionen haben weitreichende ökologische wie ökonomische Folgen, etwa für Ernährungssicherheit, Klimaschutz, Rohstoffversorgung, nachhaltige Landnutzung und die Prävention von Gesundheitsrisiken und Naturgefahren.


    Vor diesem Hintergrund sind belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zur bislang „verborgenen“ biologischen Vielfalt in Deutschland unverzichtbar, um evidenzbasierte Entscheidungen für Nachhaltigkeit und Wohlstand zu ermöglichen. Der Zeit- und Handlungsdruck dabei ist hoch: Nach aktuellen internationalen Bestandsaufnahmen sind weltweit etwa eine Million Arten vom Aussterben bedroht. Zugleich schreitet der Verlust biologischer Vielfalt deutlich schneller voran, als Arten wissenschaftlich beschrieben und erfasst werden können. Aus dieser Diskrepanz zwischen Verlust- und Erfassungsgeschwindigkeit resultiert, dass viele Aspekte biologischer Vielfalt unerforscht bleiben und ohne vertiefte Kenntnis ihrer Eigenschaften und Bedeutung verloren gehen können.


    Neue Technologien wie Fernerkundung, auf Künstlicher Intelligenz (KI) beruhende Analyseverfahren, Hochdurchsatz-Sequenzierung oder Robotik eröffnen heute vielfältige Möglichkeiten, die Wissenslücken über Arten, Gene und ökologische Funktionen systematisch zu schließen. Gleichzeitig kann Umweltforschung selbst Impulse für technologische Innovationen setzen, zum Beispiel durch hohe Anforderungen an Datenqualität, Systemintegration oder automatisierte Erkennungsverfahren. Die Auseinandersetzung mit biologischer Vielfalt wirkt so nicht nur problemlösend, sondern entfaltet auch Innovationspotenzial in technologiegetriebenen Anwendungsfeldern.


    Die genannten technologischen Entwicklungen verdeutlichen zugleich, dass bestehende Wissenslücken über klassische taxonomische Fragestellungen hinausgehen. Insbesondere der Verlust genetischer und funktioneller Vielfalt ist bislang nur unzureichend verstanden, obwohl diese Ebenen maßgeblich für die Anpassungsfähigkeit von Arten und die Stabilität ökologischer Systeme sind. Ohne vertiefte Kenntnisse dieser Dimensionen bleiben Schutz- und Managementmaßnahmen zwangsläufig begrenzt in ihrer Wirksamkeit.


    Zudem ist festzustellen, dass sich Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt häufig auf sogenannte „Flaggschiffarten“ (englisch flagship species) konzentrieren, die aufgrund ihrer öffentlichen Wahrnehmung zur Mobilisierung gesellschaftlicher Unterstützung herangezogen werden. Andere taxonomische Gruppen, die für das Funktionieren von Ökosystemen von hoher Bedeutung sein können, sind dagegen deutlich weniger erforscht. Vor diesem Hintergrund soll das öffentliche Interesse an bislang wenig beachteten Komponenten der Biodiversität gestärkt sowie deren ökologische und gesellschaftliche Relevanz systematisch erfasst und dargestellt werden. Zielgruppengerechte Wissenschaftskommunikation muss dazu beitragen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse so aufbereitet, eingeordnet und vermittelt werden, dass sie Verständnis für ökologische Zusammenhänge fördern, eine breitere gesellschaftliche Wertschätzung ermöglichen und die Bereitschaft zum langfristigen Schutz biologischer Vielfalt stärken.


    Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, gezielt Wissenslücken zur biologischen Vielfalt in Deutschland zu schließen und ein vertieftes, nachvollziehbares Verständnis ihrer ökologischen Funktionen zu ermöglichen. Sie zielt zudem auf die anwendungsorientierte Nutzung und Weiterentwicklung moderner Schlüsseltechnologien im Kontext der Biodiversitätsforschung. Die Förderung soll die Entwicklung belastbarer, integrierter Datengrundlagen ermöglichen, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität unterstützen und zur Umsetzung nationaler und internationaler Biodiversitätsziele beitragen.


    Ein weiteres Förderziel ist der Aufbau langfristig nutzbarer, qualitätsgesicherter Referenz- und Basisdaten, die räumliche und zeitliche Vergleiche ermöglichen und als Grundlage für Monitoring, Wirkungsanalysen sowie die Bewertung von Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen dienen. Die geförderten Vorhaben sollen die Zusammenführung von Daten über verschiedene Organismengruppen hinweg voranbringen, deren ökologische Funktionen sichtbar machen und die wissenschaftliche Fundierung für Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltige Landnutzung bereitstellen.


    Durch die Verknüpfung innovativer Technologien mit taxonomischer Expertise und naturkundlichen Sammlungen sowie durch die Einbindung von Citizen-Science-Ansätzen soll der wissenschaftliche Kenntnisstand umfassend erweitert werden. Darüber hinaus unterstützt die Maßnahme nachhaltige Wertschöpfung aus der Nutzung genetischer Vielfalt sowie ökosystemorientierter Technologien.


    Die Förderrichtlinie ist eng mit den aktuellen umwelt- und forschungspolitischen Strategien Deutschlands und der Europäischen Union verknüpft. Sie unterstützt die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 und trägt zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 bei. Zugleich leistet sie einen Beitrag zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere hinsichtlich des Kunming Montreal Global Biodiversity Framework.


    BiodivDetect leistet Beiträge zur Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) und ist in die BMFTR-Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) eingebettet. Die Maßnahme greift das FONA-Ziel auf, wissenschaftliche Erkenntnisse für den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, nachhaltige Wertschöpfung und gesellschaftlichen Wandel nutzbar zu machen. Sie stärkt damit insbesondere das Forschungs- und Technologiefeld „Lebensräume und Ressourcen“. Die Förderrichtlinie schließt zudem an die Hightech Agenda Deutschland mit ihren technologie- und innovationspolitischen Zielsetzungen an, indem sie den Einsatz und die Weiterentwicklung moderner Schlüssel­technologien zur Erfassung und Bewertung biologischer Vielfalt mit gesellschaftlich relevanten Anwendungsfeldern verknüpft.

    Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/09/2026-09-01-bekanntmachung-biodivdetect.html

    Quelle: https://www.fona.de/de/bekanntmachung-zum-thema-biodivdetect

  • Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten“

    Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten“

    Die nationalen und europäischen Klimaziele sehen vor, die Treibhausgasemissionen bis hin zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu reduzieren. Hierfür sind der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Elektrifizierung fossiler Prozesse von Industrie, Mobilität und Wärme zentrale Voraussetzungen. Gleichzeitig sind insbesondere der Luft- und Schiffsverkehr sowie weitere Mobilitäts- und Transportsegmente auch langfristig auf flüssige oder gasförmige Energieträger mit hoher Energiedichte angewiesen.

    Vor diesem Hintergrund gewinnen klimafreundliche E-Fuels zunehmend an Bedeutung. Für ihre Herstellung wird nachhaltiger Kohlenstoff benötigt, der neben biogenen Quellen unter anderem aus der Atmosphäre mittels Direct Air Capture (DAC) oder aus schwer vermeidbaren industriellen CO₂-Quellen bereitgestellt werden kann. Durch die Nutzung dieser CO₂-Quellen können weitestgehend klimaneutrale E-Fuels produziert werden. Methanol spielt dabei eine wichtige Rolle, sowohl als klimafreundlicher Kraftstoff und Energieträger zur Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energie, als auch als Ausgangsstoff für weitere E-Fuels wie Sustainable Aviation Fuels (SAFs). E-Fuels bieten somit eine skalierbare Lösung für schwer elektrifizierbare Mobilitätssegmente und sind zugleich weitgehend kompatibel mit bestehenden Infrastrukturen.

    Die vorliegende Fördermaßnahme zielt darauf ab Deutschland als führenden Forschungs- und Entwicklungsstandort für Technologien zur Herstellung klimafreundlicher, strom- und wasserstoffbasierter E-Fuels, auch auf Basis von CCU, in Europa weiter zu stärken und perspektivisch als globalen Leitanbieter und bedeutenden Technologieexporteur zu positionieren.

    Hierzu sollen innovative Verfahren, Prozesse und Technologien zu E-Fuels und, falls erforderlich, zu CCU-basierten Vorprodukten untersucht werden. Ziel sind Anwendungen zur Defossilisierung des Luft- und Schiffsverkehrs sowie weiterer Mobilitäts- und Transportsegmente mit besonderen Anforderungen an E-Fuels und klimaneutrale Kraftstoffe. Im Bereich kohlenstoffbasierter E-Fuel-Vorprodukte aus CCU soll dabei perspektivisch auf die Nutzung nachhaltiger Kohlenstoffquellen fokussiert werden. Darüber hinaus können ebenfalls schwer vermeidbare CO2-Emissionen wie bei der Kalk-, Stahl- und Zementherstellung, sowie Reststoffverwertung adressiert werden.

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen sowie weitere juristische Personen. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Was wird gefördert?

    Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette von E-Fuels einschließlich CCU-basierter Vorprodukte. Die Vorhaben müssen einen deutlichen Innovationsgewinn und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen.

    Mögliche Projekte oder Fragestellungen umfassen beispielsweise:

    • Neue, innovative Herstellungsverfahren für strom- und wasserstoffbasierte E-Fuels
    • Innovative Prozessketten, Komponenten und Materialien entlang der Wertschöpfungskette von der Herstellung bis zur Nutzung von E-Fuels
    • Entwicklung und Optimierung neuartiger Katalysatoren mit verbesserter Selektivität, höherer Aktivität und längerer Lebensdauer. Denkbar ist auch die Entwicklung neuer oder verbesserter Reaktorkonzepte.
    • Neuartige, hochintegrierte, stufenlose Verfahren zur Herstellung von klimaneutralen Kraftstoffen
    • Simulation und Modellierung bspw. neuer Prozessführungen oder Betriebsstrategien zur Effizienzsteigerung, sowie zu Betrieb und Eigenschaften der übergeordneten Infrastruktur, sofern dies einen signifikanten Einfluss auf eine spätere Anwendung der betrachteten Technologien hat.
    • Ermittlung von Ansätzen für notwendige regulatorische Anpassungen sowie von Anreizmechanismen zu Unterstützung des Markthochlaufs
    • Sicherheits-, Genehmigungs- und Umweltaspekte sollten bei neuartigen Verbindungen im Hinblick auf eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung betrachtet werden
    • Für die Herstellung von E-Fuels notwendige CCU-Technologien und -vorprodukte sind in Kombination mit den obenstehenden Punkten ebenfalls förderfähig.

     Wichtiger Bestandteil dieser Förderrichtlinie ist auch die Wissenschaftskommunikation der Projekte.

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von risikoreichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben bis auf einen Technologie-Reifegrad von 3.

    Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die perspektivisch auf die starke Verbesserung von Effizienz, Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit abzielen.

    Quelle: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/hightech-agenda-deutschland/efuels-ccu

  • Bekanntmachung: KI4Energy

    Bekanntmachung: KI4Energy

    Künstliche Intelligenz (KI) ist ein zentraler Treiber für die Energiewende und die technologische Souveränität Deutschlands. Ihr Einsatz ermöglicht die effiziente Planung, Steuerung und Optimierung komplexer Energiesysteme – von der intelligenten Netzintegration erneuerbarer Energien bis zur datenbasierten Steuerung von Wasserstoffproduktion, -speicherung und -nutzung. KI beschleunigt Innovationsprozesse auch in der Materialforschung, indem sie datengetriebene Simulationen, automatisierte Experimente und maschinelles Lernen für die Entwicklung neuer Werkstoffe nutzt. So können Materialien für Energiespeicherung, Katalyse und Wasserstofftechnologien schneller identifiziert, bewertet und in die Anwendung gebracht werden.

    „KI4Energy“ gibt dafür den Anschub. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, exzellente deutsche KI-Forschung mit den Stärken in Energie-, Wasserstoff- und Materialtechnologien zu verbinden und so erhebliche Innovations- und Wertschöpfungspotenziale zu eröffnen. Die Maßnahme konzentriert sich auf die Grundlagenforschung und den Übergang zu anwendungsorientierten Konzepten (TRL 1–3). 

    Wer wird gefördert?

    Einzelprojekte und Projektverbünde aus Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen. Beteiligung von KMU sind besonders erwünscht.

    Was wird gefördert?

    Das BMFTR ruft zu Ideenskizzen auf, bei denen die Förderung von innovativen, noch weitgehend unerprobten Ideen im Mittelpunkt steht, deren technische Machbarkeit (Proof of Concept) zunächst nachgewiesen werden muss.

    Gefördert werden 3-jährige Projekte bis maximal Technology Readiness Level (TRL) 3, die erste wissenschaftlich-technische Erkenntnisse liefern und prüfen, ob sich eine Idee grundsätzlich für eine Weiterentwicklung eignet.

    Fokusthemen sind:

    Data Science & KI-gestützte Analytik

    Verbesserung der Datenqualität, der Vorhersagefähigkeit in Energie- und Materialsystemen sowie deren Zusammenwirken. Schwerpunkte sind standortübergreifendes Management und KI-basierte Auswertung von Versuchsdaten, Integration heterogener Datenquellen (z.B. Mess-, Wetter- und Infrastrukturdaten), Machine-Learning-gestützte Mustererkennung (z. B. Anomalien, Defekte, Cyberangriffe auf Energieinfrastruktur) sowie KI-Modelle für die Materialforschung.

    Digitale Zwillinge & Systemmodellierung

    Entwicklung simulativer und adaptiver Systemmodelle zur Planung und Steuerung des betrachteten Energiesystems. Im Fokus stehen die Architektur digitaler Zwillinge, KI-gestützte Szenarien-Analysen für Energieerzeugung, -verbrauch, -transport und -speicherung sowie die Entwicklung datenbasierter Methoden für Entscheidungs- und Unterstützungstools für Politik und Industrie im Grundlagenbereich.

    Autonome Systeme & Predictive Maintenance

    Der Fokus liegt auf der Entwicklung selbstlernender und vorausschauender Systeme zur Erhöhung der Effizienz, Verfügbarkeit und Sicherheit technischer Anlagen. Durch den Einsatz datenbasierter Instandhaltung und Predictive-Maintenance-Ansätzen können Störungen frühzeitig erkannt und Ausfallzeiten minimiert werden.

    Adaptive KI-Plattformen & Entscheidungsunterstützung

    Aufbau vernetzter, lernfähiger und menschzentrierter KI-Umgebungen. Ziel ist es, Forschung, Planung und Betrieb in der Energiewirtschaft durch intelligente, kollaborative Plattformen zu unterstützen. Erforscht werden können auch Sprachmodelle (LLMs) für spezielle energiewirtschaftliche Anwendungen. Dabei gilt das Human-in-the-Loop-Prinzip als verbindliche technische Anforderung. In sicherheitskritischen Anwendungen der Energieversorgung müssen Fachpersonen jederzeit eingreifen und autonome Entscheidungen übersteuern können. Der EU AI Act schreibt dies für KI in kritischen Infrastrukturen als Hochrisiko-KI bereits regulatorisch vor.

    Wie wird gefördert?

    Interessierte Forscherinnen und Forscher sind dazu aufgerufen, entsprechende Projektideen nach Maßgabe der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Zuwendun­gen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energie­wende“ vom 6. Februar 2019 einzureichen.

  • Förderungen von „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“

    Förderungen von „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Sie können die Förderung als KMU für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

    Sie können themenübergreifend beispielhaft folgende Fragestellungen einbeziehen:

    • Photonik in der Produktion,
    • optische Messtechnik und Sensorik,
    • optische Komponenten und Systeme,
    • Beleuchtungs- und Displaytechnologie,
    • organische Elektronik,
    • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,
    • Photonik für die Kommunikation,
    • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,
    • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,
    • Quantentechnologien für Simulation und Computing,
    • Quantentechnologien für Kommunikation.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

    • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
    • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
    • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
    • Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

    Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen bei der VDI Technologiezentrum GmbH einreichen.

    In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

    Fristen

    Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober jeden Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

    • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
    • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR

    sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

    • Hochschulen,
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
    • Unternehmen.

    Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

    • Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
    • Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die Ergebnisse nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
    • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
    • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

    Weiterführende Links:

    https://www.quantensysteme.info/foerdermassnahmen/details/q/kmu-innovativ:_photonik_und_quantentechnologien

    https://www.quantensysteme.info

    https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf;jsessionid=7202165A929CF7371069DE2A3626BEE7?redirectFrom=/easyonline/easyOnline.jsf

    Quelle und weitere Informationen:

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-photonik-und-quantentechnologien.html

  • Bekanntmachung: KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU) – Impulse für Innovation und Wachstum

    Bekanntmachung: KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU) – Impulse für Innovation und Wachstum

    Innovative Materialien und Werkstoffe haben in nahezu allen Technologie- und Produktionsbereichen Schlüsselfunktionen. Sie sind entscheidende Voraussetzung, um neue Technologien zu entwickeln, und profitieren zugleich von den Fortschritten in anderen Technologiebereichen – von Kommunikationstechnologien bis zum Werkzeugmaschinenbau, von Sensormaterialien bis zur additiven Fertigung. Hier spielen häufig hochspezialisierte und interdisziplinär vernetzte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit ihrem hohen Umsatz- und Beschäftigungsanteil eine besondere Rolle.

    Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMFTR das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Materialforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Fachprogramms „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“ (Mat2Twin) für KMU attraktiver zu gestalten.

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind:

    • KMU im Sinne der KMU-Definition der EU (mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland).
    • Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden

    • Einzelvorhaben von KMU,
    • Verbundprojekte von einem KMU mit weiteren KMU und/oder mittelständischen Unternehmen

    Assoziierte Großunternehmen, die eine spätere marktwirtschaftliche Umsetzung der FuEuI-Ergebnisse unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht. Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt, wobei in begründeten Fällen auch bis zu drei Jahre möglich sind.

    Gegenstand der Förderung sind risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützen und folgende Themen des Fachprogramms Mat2Twin möglichst gut adressieren:

    • Digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften über den gesamten Lebenszyklus unter Nutzung digitaler Werkzeuge wie Simulation, Big Data und KI
    • Neue oder stark verbesserte funktionale Eigenschaften durch Innovationen bei werkstoffspezifischen (Vor-)Produkten und Prozessen
    • Ökonomische Nachhaltigkeit – Neue Materialien stärken technologische Souveränität
    • Ökologische Nachhaltigkeit – Materialkreisläufe etablieren
    • Bioinspiriert und smart – Materialien der Zukunft
    • Vital und sicher – Materialien für Gesundheit und Lebensqualität

    Ansätze zur Digitalisierung von Werkstoffinnovationen sollen in allen Projektvorschlägen enthalten sein. Darüber hinaus soll mindestens ein weiteres der oben genannten Themen adressiert werden.

    Gesamtziel der Vorhaben ist die Entwicklung neuer Materialien beziehungsweise von Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften, welche beispielsweise durch Funktionalisierung beziehungsweise Strukturierung erreicht werden können. Es können alle Prozesse zur Herstellung beziehungsweise Synthese, der Ver- und Bearbeitung von Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften und hohem Anwendungsbezug mitbetrachtet werden. Die Materialentwicklungen müssen jedoch stets im Fokus stehen. Die sich anschließende Produktentwicklung soll perspektivisch aufgezeigt werden, ohne jedoch Teil der Förderung zu sein.

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.

    Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der Bekanntmachung).

    Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

    Quelle: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/mat2twin/mat2kmu

  • Bekanntmachung: 3. ZIM Deutschland–Frankreich: Bilaterale FuE-Projekte

    Bekanntmachung: 3. ZIM Deutschland–Frankreich: Bilaterale FuE-Projekte

    Aktuelle Ausschreibung

    • 13. Ausschreibung | offen bis 18.11.2026
    • Gemeinsam mit den Partnern von ​BPIfrance
    • Ausschreibungsunterlagen in Deutsch (PDF, 225 KB)
    • Bitte fordern Sie das elektronisch ausfüllbare „Gemeinsame Übersichtsformular“ per E-Mail an. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail ohne Textinhalt an: get.frankreich@aif-projekt-gmbh.de (Binnen weniger Minuten wird Ihnen dann ein aktuelles Formular an Ihre E-Mail-Adresse zurückgesandt.)
    • Für deutsche Antragsteller gelten die Förderbedingungen gemäß der ZIM-Richtlinie
    • ZIM-Anträge für die deutschen Partner siehe Formularcenter
    • Eine volldigitalisierte Antragstellung ist für die deutschen Partner im ZIM über die Förderzentrale Deutschland möglich.

    Auszug aus den Förderbedingungen von Frankreich

    • Antragsberechtigt: in Frankreich registrierte Unternehmen bis 2.000 Beschäftigen (VZÄ); die Berechtigung muss vor der Antragstellung bei Bpifrance von einem zuständigen Chargé d’Affaires Innovation geprüft werden
    • Art der Förderung: ADI (Aide pour le Développement de l’Innovation) in Höhe von max. 3 Millionen Euro (abhängig von individuellen Finanzierungsbedingungen), z.B. in Form eines FuE-Darlehens mit subventioniertem Zinssatz
    • Förderfähige Kosten: industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung

    Historie

    Im September 2015 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und Bpifrance die erste gemeinsame Ausschreibung zur Förderung bilateraler FuE-Kooperationsprojekte veröffentlicht. Seitdem finden regelmäßig ein bis zwei Ausschreibungen im Jahr statt.

    Kontakt

    Jenny Gudlat
    Koordinierungsbüro „Internationale FuE-Kooperationen“

    +49 30 48163-589

    zim-international@aif-projekt-gmbh.de

    www.aif-projekt-gmbh.de

    AiF Projekt GmbH Tschaikowskistr. 49

    13156 Berlin

    Deutschland

    Partner-Agentur in Frankreich

    • Externer Link: www.bpifrance.fr

    Weiterführende Informationen zu Frankreich

    • Germany Trade & Invest (GTAI) Externer Link: www.gtai.de/frankreich
    • Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer Externer Link: www.francoallemand.com
    • Französische Industrie- und Handelskammer in Deutschland (CCFA) Externer Link: www.ccfa.de/de

    Quelle: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/frankreich.html

  • Bekanntmachung: ZIM Vereinigtes Königreich: 5. Ausschreibung | offen bis zum 1. Dezember 2026

    Bekanntmachung: ZIM Vereinigtes Königreich: 5. Ausschreibung | offen bis zum 1. Dezember 2026

    Deutschland und das Vereinigte Königreich freuen sich, eine Ausschreibung zur Einreichung von Anträgen für gemeinsame FuE-Projekte bekannt zu geben, die sich auf die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen in allen Technologie- und Anwendungsbereichen konzentrieren und ein hohes Marktpotenzial aufweisen.

    Die Fördermittel werden jeweils aus den nationalen Programmen bereitgestellt – in Deutschland durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Auf britischer Seite steht Innovate UK für Fragen bezüglich des britischen Förderinstruments zur Verfügung

    Weitere Informationen zum Vereinigten Königreich können über die Website von ​Innovate UK und die Website der ​GTAI abgerufen werden.

    Abgabefrist für die Anträge ist der 1. Dezember 2026.
    Die Bekanntmachung und das gemeinsame Antragsformular zu der aktuellen Ausschreibung finden Sie unter Internationale Ausschreibungen/Vereinigtes Königreich.

    ___

    Interessierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollten frühzeitig Kontakt zu den ausgewiesenen Ansprechpartnern beim Projektträger AiF Projekt GmbH aufnehmen.

    Um die Zusammenarbeit mit ausländischen Kooperationspartnern zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit verschiedenen Ländern Vereinbarungen zur gegenseitigen Öffnung der Förderprogramme getroffen. Die Verfahren der Begutachtung und Bewilligung der FuE-Projekte sind unter den beteiligten Ländern abgestimmt. Die Projektpartner werden nach den Förderrichtlinien des jeweiligen Landes unterstützt – die deutschen Unternehmen nach der aktuellen ZIM-Richtlinie, die für transnationale Kooperationen einen um bis zu 10 % erhöhten Fördersatz vorsieht.

    Kontakt

    Katharina Kummer
    Koordinationsbüro „Internationale Kooperation“

    +49 30 48163-493

    k.kummer@aif-projekt-gmbh.de

    www.aif-projekt-gmbh.de

    Partner-Agentur Vereinigtes Königreich

    • UK Research and Innovation Externer Link: https://www.ukri.org/councils/innovate-uk/

    Weiterführende Informationen

    • Germany Trade & Invest (GTAI) Externer Link: www.gtai.de/vereinigtes-königreich
    • enterprise europe network – Informationen zur Partnersuche im Vereinigtes Königreich Externer Link: https://een.ec.europa.eu

    Quelle: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2026-Internationale-Ausschreibungen/2026-09-28-5-ausschreibung-vereinigtes-koenigreich.html

  • Bekanntmachung: Hightech Spaces

    Bekanntmachung: Hightech Spaces

    Die Hightech Spaces sind eine zentrale technologieübergreifende Initiative der Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Sie rücken mit einer großvolumigen Initiative die internationale Wettbewerbsfähigkeit leistungsfähiger regionaler Innovationsökosysteme in den Fokus. Ziel ist es, Schlüsseltechnologien, strategische Forschungsfelder und innovationspolitische Hebel zu verknüpfen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu stärken.

    Hightech Spaces sind

    • sichtbare Leuchttürme mit internationaler Strahlkraft, getragen von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik,
    • starke Innovationsökosysteme mit etablierten Strukturen und gemeinsamen Datenräumen zur Erschließung neuerWertschöpfungspotenziale,
    • Reallabore für Zukunftstechnologien, neue Geschäftsmodelle und regulatorische Ansätze,
    • Hebel für Investitionen und die gezielte Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel,
    • Motoren regionaler Wertschöpfung zur Stärkung der deutschen und europäischen Innovationskraft.

    Das BMFTR stellt für die Förderung von bis zu vier Hightech Spaces im Zeitraum von 2027 bis 2031 bis zu 330 Millionen Euro zur Verfügung.

    Das BMFTR fördert strategische Leuchtturmvorhaben von überregionaler Bedeutung sowie begleitende Projekte zum Abbau struktureller Innovationshemmnisse. Von privaten Akteuren (u.a. Unternehmen und Stiftungen) wird ein verbindlicher finanzieller und strategischer Beitrag zur Stärkung des Innovationsökosystems erwartet. Die Ländern sowie nachgeordnete Verwaltungsebenen unterstützen die Hightech Spaces durch ein substanzielles politisches Engagement, insbesondere zur Weiterentwicklung innovationspolitischer Rahmenbedingungen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Zudem können sie die Hightech Spaces durch die Finanzierung ergänzender Aktivitäten zusätzlich stärken.

    In der Rahmenbekanntmachung sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel vier Förderaufrufe geplant. Förderaufruf A ist bereits veröffentlicht.

    Förderaufruf A: Innovationsexzellenz in regionalen Public Private Partnerships weiterentwickeln, internationale Sichtbarkeit erreichen

    Leistungsfähige Innovationsökosysteme mit etablierten Kooperations- und Innovationsstrukturen sind zu Bewerbungen aufgerufen, um sich zu international sichtbaren Innovationsräumen der Zukunft (Hightech Spaces) weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt der Förderung stehen profilbildende Leuchtturm-Vorhaben. Flankiert werden diese durch Katalysator-Vorhaben zum Abbau von Innovationshemmnissen sowie regionale Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des Innovationsökosystems, die von den beteiligten Akteuren finanziert werden. Voraussetzung ist eine kohärente Gesamtstrategie mit verbindlicher Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand.

    Quelle: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/hightech-spaces